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SEPA-Firmenlastschrift im Lexware Geschäftskonto

Antworten auf die häufigsten Fragen zur SEPA-Firmenlastschrift: Unterschied zur Basislastschrift, Formvorschriften, Einreichung und Widerruf.

Verfasst von Jonathan

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur SEPA-Firmenlastschrift im Lexware Geschäftskonto – von den Grundlagen bis zur Einreichung des Mandats.

⚠️ Hinweis: Über das Lexware Geschäftskonto können aktuell keine Beträge aktiv per SEPA-Firmenlastschrift eingezogen werden. Wenn Sie selbst Lastschriften von Kunden einziehen möchten, nutzen Sie unseren Partner GoCardless by SepaHeld.


Grundlagen

Was ist eine SEPA-Firmenlastschrift?

Die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit) ist ein Lastschriftverfahren ausschließlich für Zahlungen zwischen Unternehmen. Anders als bei der Basislastschrift prüft die Bank des Schuldners das Mandat vor der Ausführung – und der Schuldner hat nach der Belastung kein Widerspruchsrecht. Das Lexware Geschäftskonto ist für die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften geeignet, sofern ein gültiges Mandat hinterlegt wurde.

Für wen gilt die Firmenlastschrift – und wann ist die Basislastschrift die bessere Wahl?

Die SEPA-Firmenlastschrift gilt ausschließlich für juristische Personen und Unternehmen – Privatpersonen sind nicht zulässig. Sie bietet dem Zahlungsempfänger mehr Sicherheit, da kein Widerspruchsrecht besteht und die Bank vorab prüft. Die SEPA-Basislastschrift hingegen ist für Zahlungen an Privatkunden und Unternehmen geeignet, gibt dem Schuldner aber ein Widerspruchsrecht von 8 Wochen nach Belastung.
Für die Nutzung von Firmenlastschriftmandaten über das Lexware Geschäftskonto fallen keine zusätzlichen Gebühren an.


Mandat einreichen

Welche Angaben muss das Firmenlastschriftmandat enthalten?

Ein gültiges SEPA-Firmenlastschriftmandat muss schriftlich vorliegen und alle folgenden Pflichtangaben enthalten – fehlt eine davon, kann das Mandat nicht verarbeitet werden:

  • Mandatsreferenz – eine eindeutige Kennung des Mandats

  • Gläubiger-ID – die Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers

  • Unterschrift des berechtigten Unternehmensvertreters

  • Unterschriftsdatum – das Datum der Unterzeichnung

  • Firmenstempel des Schuldnerunternehmens

  • IBAN und BIC des Schuldnerunternehmens

  • Name und Adresse des Schuldnerunternehmens

⚠️ Zwei Pflichten vor der ersten Lastschrift:

  1. Weitergabe an den Lieferanten: Das unterzeichnete Mandat muss dem Gläubiger (Lieferant bzw. Zahlungsempfänger) zugestellt werden, damit dieser die Lastschrift einreichen kann.

  2. Weitergabe an die Solaris SE: Als Schuldner sind Sie außerdem verpflichtet, Ihrer Bank eine Kopie des Mandats zukommen zu lassen – nur so kann Ihre Bank die eingehende Lastschrift vorab prüfen und freigeben.

Wie reiche ich das SEPA-Firmenlastschriftmandat beim Lexware Geschäftskonto ein?

Scannen Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Mandat als PDF und übermitteln Sie es an den Banking-Support – Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Per E-Mail an banking@lexware.de

  2. Im Support-Chat (Fragezeichen rechts obern in der Leiste auswählen und auf Support Kontaktieren klicken): Teilen Sie mit, dass Sie ein Firmenlastschriftmandat einreichen möchten über einen Supporter

Der Banking-Support prüft das Mandat auf Vollständigkeit und hinterlegt es nach erfolgreicher Prüfung in Ihrem Konto. Bei fehlenden Angaben meldet sich das Team direkt bei Ihnen.

Woran erkenne ich, dass das Mandat erfolgreich hinterlegt wurde?

Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie vom Banking-Support eine Bestätigung, dass das SEPA-Firmenlastschriftmandat in Ihrem Lexware Geschäftskonto hinterlegt wurde. Ab diesem Zeitpunkt können eingehende Lastschriften auf Basis dieses Mandats eingelöst werden.


Widerruf und Rückgabe

Wie widerrufe ich ein bestehendes Firmenlastschriftmandat?

Den Widerruf eines SEPA-Firmenlastschriftmandats müssen Sie vor der nächsten geplanten Lastschrift veranlassen. Wenden Sie sich dazu an den Banking-Support – das Team deaktiviert das Mandat in Ihrem Lexware Geschäftskonto.

Was tue ich bei einer unrechtmäßigen Abbuchung von meinem Lexware Geschäftskonto?

Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht nach der Belastung kein nachträgliches Widerspruchsrecht. Eine Rückgabe ist nur möglich, wenn das Mandat nicht korrekt autorisiert wurde oder formale Voraussetzungen fehlen. Wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an den Banking-Support, das Team klärt den Sachverhalt und leitet bei Berechtigung die Rückbuchung ein.


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Brauchen Sie weitere Unterstützung?

Sollten Sie Fragen rund um das Lexware Geschäftskonto haben, kontaktieren Sie bitte unseren Banking-Support unter banking@lexware.de.

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