Schnell ist es passiert: Bei vielen Geschäftsvorfällen kann es schon mal vorkommen, dass ein Beleg vergessen wird oder ein Tippfehler passiert – zum Beispiel beim Betrag.
Das ist besonders ärgerlich, wenn die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) schon ans Finanzamt übermittelt wurde.
Keine Sorge: Mit unserem neuen Workflow korrigierst du deine USt-VA so einfach wie nie zuvor 🚀
Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du deine Voranmeldung ordnungsgemäß berichtigst – und sicherstellst, dass alle Änderungen korrekt berücksichtigt werden.
Steuerrelevante Änderungen: Handlungsbedarf direkt erkennen
Wenn du für einen bereits gemeldeten Zeitraum Änderungen/Anpassungen vornimmst, die deine Umsatzsteuer-Voranmeldung beeinflussen, sprechen wir von „steuerrelevanten Änderungen“.
Alle steuerrelevanten Änderungen, die du in deinem Account vornimmst, werden automatisch erkannt und protokolliert.
Nachträgliche Buchungen können dazu führen, dass eine berichtigte USt-VA notwendig wird.
In der neuen Übersicht des Steuerliche Meldungen-Hubs siehst du direkt, ob für eine bereits abgegebene Meldung steuerrelevante Änderungen entstanden sind 🚀
Mit Klick auf die Schaltfläche „Änderungen anzeigen“ kannst du die Einträge im Detail einsehen.
Es erscheint eine Auflistung aller Belege und Zahlungen, die nach Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung bearbeitet oder neu erfasst wurden.
Prüfe deine steuerrelevanten Änderungen sorgfältig, um festzustellen, ob eine Korrektur deiner bereits übermittelten Umsatzsteuer-Voranmeldung erforderlich ist 🔍
Eine Berichtigung ist zum Beispiel dann notwendig, wenn du nachträglich einen Beleg für einen bereits gemeldeten Zeitraum erfässt und sich dadurch deine gemeldete Zahllast verändert.
Falls dir die Einschätzung schwer fällt, hol dir am besten Unterstützung von deiner Steuerberatung.
Wenn du keine berichtigte USt-VA einreichen möchtest, kannst du die entsprechenden Einträge zu steuerrelevanten Änderungen auswählen und oben rechts über den Button „Einträge ausblenden“ aus der Liste entfernen.
👉 Bitte beachte, dass ausgeblendete Einträge nicht wieder eingeblendet werden können.
Berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung: so funktioniert die Übermittlung
Um eine berichtigte USt-VA einzureichen, kannst du den betroffenen Zeitraum einfach nochmal übermitteln.
Wir erkennen automatisch im Hintergrund, dass es sich bei der erneuten Meldung des Zeitraums um eine korrigierte Meldung handelt.
Navigiere über den Menüpunkt „Buchhaltung“ zu „Steuerpflichtige Meldungen“.
Klicke innerhalb der Übersicht für die Umsatzsteuer-Voranmeldung auf die Schaltfläche „Umsatzsteuer-Voranmeldung öffnen“.
Wähle den bereits übermittelten Voranmeldungszeitraum aus.
Es erscheint eine Vorschau, in der alle Änderungen zur ursprünglichen Meldung deutlich hervorgehoben sind. Unten rechts siehst du außerdem die berechnete Differenz zur bisherigen Übermittlung.
Sobald du alles geprüft hast, kannst du die Daten über den Button „Daten bestätigen“ freigeben – damit werden auch alle Buchungen für den ausgewählten Meldezeitraum festgeschrieben.
Bestätige die Richtigkeit der Angaben und deine Berechtigung zur Übermittlung der USt-V, indem du den Schalter unten links aktivierst.
Klicke abschließend auf der rechten Seite auf den Button „Übermitteln“.
Das passiert bei der automatischen Korrekturbuchung
Wenn du einen bereits gemeldeten Voranmeldungszeitraum berichtigst, wird die Buchung der vorherigen Meldung automatisch durch eine Generalumkehrbuchung korrigiert 🤩
Das bedeutet: Der Beleg der vorherigen Meldung wird storniert – dabei werden auch bestehende Zahlungszuordnungen automatisch aufgehoben.
👉Ausnahme: Sollte der ursprüngliche Beleg einem Bankumsatz zugeordnet sein, bei dem noch weitere Belege zugeordnet sind, wird der Beleg nicht automatisch storniert. Dieser muss ggf. manuell storniert werden.
👉 Die automatische Stornierung funktioniert nur, wenn der ursprüngliche Beleg für deine Umsatzsteuer-Voranmeldung noch vorhanden ist und nicht bereits anderweitig storniert wurde.
⚠️ Wurde die ursprüngliche Meldung noch mit der alten ELSTER-Funktion übermittelt ist dieser Schritt manuell durchzuführen. Das bedeutet, das sowohl die Zahlungszuordnung als auch der ursprüngliche Beleg manuell storniert werden müssen.
Anschließend wird automatisch ein neuer Beleg mit den aktualisierten Beträgen erstellt.
Eventuelle Zahlungen aus der Ursprungsmeldung werden dabei jedoch nicht erneut automatisch zugeordnet.
Wie du die korrekte Zuordnung zwischen dem neuen Beleg und den Zahlungen je nach Anwendungsfall vornehmen kannst, zeigen wir im nächsten Schritt.
Zahlungen korrekt dem neuen Beleg zuordnen
Nach Übermittlung deiner berichtigten Meldung müssen abschließend die dazugehörigen Zahlungen aus deiner Umsatzliste korrekt dem neuen Beleg zugeordnet werden – so stellst du sicher, dass auch die Buchungen stimmen.
Je nach Ergebnis Ihrer berichtigten Meldung unterscheidet sich die Vorgehensweise wie folgt:
Warte mit der Zuordnung des Belegs, bis du in deiner Umsatzliste sowohl den Bankumsatz aus der Ursprungsmeldung als auch den zweiten Umsatz (Nachzahlung) aus der berichtigten Meldung siehst.
Warten Sie mit der Zuordnung des Belegs, bis Sie in Ihrer Umsatzliste sowohl den Bankumsatz aus der Ursprungsmeldung als auch den zweiten Umsatz (Nachzahlung) aus der berichtigten Meldung sehen.
Wenn du dem Finanzamt kein Lastschriftmandat erteilt hast, musst du den offenen Differenzbetrag aus der berichtigten Meldung zuerst überweisen, bevor du die Zuordnung wie beschrieben durchführen kannst.
Öffne über den Menüpunkt „Finanzen“ deine „Umsätze“.
Klicke auf den Bankumsatz der ursprünglichen Zahlung und ordne den Beleg aus der berichtigten Meldung zu.
Da der Belegbetrag höher ist als die ursprüngliche Zahlung, wirst du nach einem Differenzgrund gefragt. Wähle hier „Teilabgleich“ aus.
Klicke anschließend auf den Bankumsatz mit der Nachzahlung an das Finanzamt und ordne auch hier den Beleg aus der berichtigten Meldung zu.
Sobald beide Zahlungen dem Beleg zugeordnet sind, ändert sich dessen Zahlstatus vollständig auf „bezahlt“.
Bei einer Erstattung 💰
Öffne über den Menüpunkt „Finanzen“ deine „Umsätze“.
Klicke auf den Bankumsatz der ursprünglichen Zahlung und ordne den Beleg aus der berichtigten Meldung zu.
Da der Zahlbetrag höher ist als der Gesamtbetrag des Beleges, wirst du nach einem Differenzgrund gefragt. Wähle hier „Teilabgleich“ aus.
Der Zahlstatus des Beleges ist nun vollständig „bezahlt“.
Den noch nicht zugeordneten Restbetrag des Bankumsatzes kannst du jetzt direkt kategorisieren:
Bei EÜR 👉 verwende die Kategorie: „Umsatzsteuer-Vorauszahlung“.
Bei Bilanz 👉 verwende die Kategorie: „Durchlaufende Posten“.
Sobald die Erstattung des Finanzamtes in deiner Umsatzliste erscheint, kategorisiere den Bankumsatz (je nach Gewinnermittlungsart) auf die gleiche Kategorie, wie zuvor auch den Restbetrag.
Bei einer Umkehr der Belegart 🔄
Das wäre z.B. der Fall, wenn du bisher Umsatzsteuer ans Finanzamt leisten musstest und es durch die Berichtigung jetzt von einer Zahllast zu einer Vorsteuererstattung kommt – und umgekehrt.
Deine Ursprungsmeldung wäre folglich ein Ausgabenbeleg. Der Belegtyp der berichtigten Meldung ist dann aber eine Ausgabenminderung.
Beispiel: Ursprungsmeldung mit Zahllast 100 € wurde über die Bank bezahlt und korrekt abgeglichen. Durch die berichtigte Meldung ist insgesamt eine Erstattung von 40 € zu erwarten. Die Erstattung ist jetzt eingetroffen.
Der Ursprungsbeleg wird bei der Berichtigung automatisch storniert. Dabei wird die dazugehörige Zahlungszuordnung maschinell gelöst.
Die ursprüngliche Zahlung kann dem neuen Beleg nicht zugeordnet werden, da die berichtigte Meldung eine Erstattung von 40 € ausweist.
Die ursprüngliche Zahlung (100 €) ist dann je nach Gewinnermittlungsart, wie folgt, direkt zu kategorisieren:
Bei EÜR 👉 auf die Kategorie Umsatzsteuer-Vorauszahlung
Bei Bilanz 👉 auf die Kategorie Durchlaufende Posten
Der Erstattung von 140 € ( bisher bezahlter Betrag von 100 € + darüber hinaus zu erstattende Betrag von 40 €) wird der neue Beleg (40 €) mit Differenzgrund “Teilabgleich” zugeordnet.
Der Restbetrag (100€) wird auf dieselbe Kategorie, wie die ursprüngliche Zahlung, direkt zugeordnet. Also Umsatzsteuer-Vorauszahlung bzw. durchlaufende Posten.
Hierdurch haben wir erreicht, dass sich die Konten Umsatzsteuer-Vorauszahlung bzw. durchlaufende Posten um den ursprünglichen Anteil ausgleichen (100€). Insgesamt sind betragsmäßig nur noch die 40 € Erstattung gebucht worden. ✅
Der Vorgehensweise ist bei dem umgekehrten Fall analog anzuwenden, also wenn Sie zunächst eine Erstattung bekommen haben und durch die Berichtigung insgesamt eine Zahllast entstanden ist.
Verrechnung mit weiteren Voranmeldungen oder Steuerbeträgen:
Sollten deine Beträge aus der USt-VA mit anderen USt-VA oder anderen Steuerbeträgen verrechnet werden, sind die o.g. Grundsätze anhand folgender Anleitung anzuwenden: Einem Bankumsatz mehrere Belege zuordnen
Einzelfallbetrachtung: Die Verrechnungen können speziell sein und erfordern individuelle Lösungen. Solltest du also Schwierigkeiten bei der korrekten Zahlungszuordnung haben, wende dich gerne an unseren Support.
Originalmeldung nicht mir Lexware Office übermittelt?
Wenn du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) berichtigen möchtest, deren Originalmeldung du allerdings nicht mit Lexware Office, sondern direkt über ELSTER oder ein anderes Programm übermittelt hast, kann unser System bei einer weiteren Meldung nicht automatisch erkennen, dass es sich dabei um eine berichtigte Meldung handelt.
Technisch wird in diesem Fall eine reguläre Erstmeldung an ELSTER übermittelt.
In der Regel erkennt das Finanzamt jedoch anhand der Datenlage, dass es sich bei der zweiten Meldung vermutlich um eine Korrektur handelt.
Um sicherzustellen, dass deine Meldungen korrekt eingeordnet werden, übermittle sowohl die USt-VA als auch mögliche Berichtigungen einheitlich über Lexware Office.













