Prinzipiell sind alle abhängig beschäftigten Mitarbeiter:innen verpflichtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Diese Pflicht gilt jedoch nur bis zu einer jährlich neu festgelegten Verdienstgrenze.
Sobald diese überschritten ist, dürfen sich die betroffenen Mitarbeiter:innen aussuchen, ob sie weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben oder ob sie sich zukünftig bei einem privaten Versicherungsinstitut versichern wollen.
Kurzer Exkurs zu den gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen erledigen mehr, als ihr Name zunächst glauben macht. Neben ihrer Hauptaufgabe, die Krankenversicherung zu organisieren, wirken sie auch als sogenannte Einzugsstellen für andere Versicherungszweige.
Sie ziehen neben den Beiträgen zur Krankenversicherung noch die folgenden anderen Beiträge ein und verteilen sie weiter:
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
Wie trage ich eine private Krankenkasse ein?
Sobald Sie im Bereich Lohn einen Mitarbeiter anlegen und im Mitarbeiterformular bei der "Art der Versicherung" auf "privat" stellen, sehen Sie die oben abgebildete Ansicht.
Im Feld "private Krankenversicherung" können Sie die von Ihrem Mitarbeiter angegebene Kasse hinterlegen.
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