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⭐️ Neue Rechengrößen ab dem 01.01.2026

Alles, was Sie über die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung 2026 wissen müssen

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Verfasst von Mara
Vor über einem Monat aktualisiert

In der Regel werden jedes Jahr zum 1. Januar die Rechengrößen in der Sozialversicherung aktualisiert. Diese Änderungen wirken sich direkt auf Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen aus. Nachfolgend erklären wir Ihnen die neuen Grenzwerte für das Jahr 2026.


Einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gelten in allen Bundesländern einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen. Diese legen fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden müssen.

Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge erhoben werden. Ab 2026 gelten folgende Werte:

  • Jährlich: 69.750 €

  • Monatlich: 5.812,50 €

Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung 2026

Auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es eine Obergrenze für die Beitragsberechnung. Diese beträgt ab 2026:

  • Jährlich: 101.400 €

  • Monatlich: 8.450 €


Anpassungen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2026

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt, regelt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer:innen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können. Für 2026 gibt es hier folgende Änderungen:

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze wird 2026 auf 77.400 € angehoben (vorher: 73.800 € in 2025).

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Für Arbeitnehmer:innen, die bereits zum 31.12.2002 privat krankenversichert waren, gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese steigt 2026 auf 69.750 € (vorher: 66.150 € in 2025).


Übersicht der Beitragssätze für 2026

Krankenversicherung (KV) allgemeiner Beitragssatz

14,6 %

Krankenversicherung (KV) ermäßigter Satz

14,0 %

Durchschnittl. Zusatzbeitrag zur KV

2,9 %

Pflegeversicherung (PV)

3,6 %

Beitragszuschlag für Kinderlose zur PV

0,6 %

Rentenversicherung (RV) allgemein

18,6 %

Rentenversicherung Knappschaft

24,7 %

Arbeitslosenversicherung (AV)

2,6 %

Mit Lexware Office Lohn & Gehalt werden die neuen Rechengrößen ab 2026 automatisch berücksichtigt. So bleibt Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung korrekt und einfach, ohne dass Sie sich um die Anpassungen kümmern müssen.

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