Mit dem Jahreswechsel stehen wieder Neuerungen in der Lohnbuchhaltung an. Damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können, haben wir die wichtigsten gesetzlichen Anpassungen für 2026 übersichtlich für Sie zusammengefasst. So starten Sie sicher und gut vorbereitet ins neue Jahr.
1. Der gesetzliche Mindestlohn steigt
Ab 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn. Das bedeutet für Sie konkret:
Neuer Stundensatz: Der Mindestlohn steigt auf 13,90 € pro Stunde.
Ihre Aufgabe: Prüfen Sie die aktuellen Stundenlöhne Ihrer Mitarbeiter:innen und passen Sie das Entgelt gegebenenfalls an diesen neuen Wert an.
2. Neue Grenzen für Minijob und Midijob
Auch bei geringfügigen Beschäftigungen und im Übergangsbereich gibt es Anpassungen. Die Minijob-Grenze und der Midijob-Bereich ändern sich wie folgt:
Minijob-Grenze: Die Verdienstgrenze wird von 556 € auf 603 € angehoben.
Übergangsbereich (Midijob): Dieser verläuft ab Januar 2026 von 603,01 € bis 2.000 € (zuvor 556,01 € bis 2.000 €).
Weitere Details zu den Übergangsregelungen finden Sie in unserem in unserem Artikel Jahreswechsel 2025/26: Änderungen bei Minijob- und Midijob-Grenzen
3. Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung
Investieren Sie in die Zukunft und bilden Sie aus? Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende steigt zum 01.01.2026 ebenfalls an. Hier sind die neuen monatlichen Mindestbeträge im Überblick:
1. Lehrjahr: 724 € (statt 682 €)
2. Lehrjahr: 854 € (statt 805 €)
3. Lehrjahr: 977 € (statt 921 €)
4. Lehrjahr: 1.014 € (statt 955 €)
4. Elektronische Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Ab dem 01.01.2026 wird das Verfahren für privat versicherte Arbeitnehmer:innen digitalisiert. Private Versicherungsunternehmen übermitteln die Beitragsdaten nun elektronisch direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Ihr Vorteil durch Automatisierung:
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, diese Daten beim BZSt abzufragen und in die Lohnabrechnung zu übernehmen.
Die gute Nachricht für Sie als Lexware Office Nutzer:in: Sie müssen hier nicht manuell tätig werden. Wir erledigen diese Abfrage automatisch für Sie.
Wichtiger Hinweis zu Papierbescheinigungen:
Bitte beachten Sie, dass Papierbescheinigungen ab 2026 – bis auf sehr wenige Ausnahmen – nicht mehr angenommen werden dürfen und rechtlich nicht mehr zulässig sind. Mit der automatischen Abfrage in Lexware Office sind Sie hier auf der sicheren Seite.