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Die Elster-Positionen

Hier erfahren Sie die unterschiedlichen Sachverhalte in Ihrer Voranmeldung berücksichtigt werden.

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Verfasst von Diana K.
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Wann und wo erfolgt der Ausweis in der Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Tabelle hilft Ihnen dabei zu erkennen, anhand welchen Datums eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung Einzug in die Umsatzsteuervoranmeldung einer Übermittlungsperiode (Monat/Quartal) findet.

  • Grundsätzlich ist bei der Ermittlung das Datum ausschlaggebend, dass sie beim Erfassen angegeben haben (Leistungs- oder Belegdatum).

  • In wenigen Fällen ist allerdings das Zahldatum maßgebend.

  • Alle anderen Datumsangaben spielen keine Rolle (z.B. Buchungs-, Vertrags- oder Angebotsdatum)


One-Stop-Shop / Fernverkäufe - ELSTERN wie gewohnt!

Versteuern Sie Ihre innergemeinschaftlichen Fernverkäufe mit deutscher Umsatzsteuer, so wird dies automatisch in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt (Einnahmen 19% / 7%).

Verwenden Sie hingegen die Steuer des EU-Ziellandes so MUSS eine Meldung entweder gesamthaft über das OSS oder über eine separate Registrierung im EU-Zielland erfolgen. Eine Meldung über ELSTER ist nicht zulässig.


Was passiert bei USt-Positionen mit Null-Betrag?

In der Umsatzsteuer-Zahllast im Menü Buchhaltung/ Steuerliche Meldung können Sie leere Positionen ausblenden.

Beim Übermitteln der Werte an das Finanzamt gilt Folgendes:

  • Wurde eine Position im Voranmeldezeitraum nicht bebucht, dann wird die Position auch nicht an das Finanzamt übermittelt.

  • Ergibt sich rechnerisch bei einer Position 0,00 EUR, beispielsweise durch eine Rechnung und Gutschrift? Dann wird die Position mit Null-Betrag an das Finanzamt übermittelt. ​


Umsatzsteuer-Voranmeldung, UStVA, Zusammenfassenden Meldung, ZM, Bemessungsgrundlage, BMG, USt 1 A, Formular-Positionen, Umsatzsteuervoranmeldung

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