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Wie berichtige ich meine Umsatzsteuervoranmeldung?

Erfahren Sie, wie Sie Ihre berichtigte USt-VA einreichen können und wie Lexware Office Sie bei der Verbuchung unterstützt.

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Verfasst von Diana K.
Diese Woche aktualisiert

💡 Die neue Version wird nach und nach an alle Kund:innen ausgerollt.

Schnell ist es passiert: Bei vielen Geschäftsvorfällen kann es schon mal vorkommen, dass ein Beleg vergessen wird oder ein Tippfehler passiert – zum Beispiel beim Betrag.


Das ist besonders ärgerlich, wenn die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) schon ans Finanzamt übermittelt wurde.

Keine Sorge: Mit unserem neuen Workflow korrigieren Sie Ihre USt-VA so einfach wie nie zuvor 🚀

Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Voranmeldung ordnungsgemäß berichtigen – und sicherstellen, dass alle Änderungen korrekt berücksichtigt werden.


Steuerrelevante Änderungen: Handlungsbedarf direkt erkennen

Wenn Sie für einen bereits gemeldeten Zeitraum Änderungen/Anpassungen vornehmen, die Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung beeinflussen, sprechen wir von "steuerrelevanten Änderungen".

Alle steuerrelevanten Änderungen, die Sie in Ihrem Account vornehmen, werden automatisch erkannt und protokolliert.

Nachträgliche Buchungen können dazu führen, dass eine berichtigte USt-VA notwendig wird.

In der neuen Übersicht des Steuerliche Meldungen-Hubs sehen Sie direkt, ob für eine bereits abgegebene Meldung steuerrelevante Änderungen entstanden sind 🚀

Mit Klick auf die Schaltfläche "Änderungen anzeigen", können Sie die Einträge im Detail einsehen.

Es erscheint eine Auflistung aller Belege und Zahlungen, die nach Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung bearbeitet oder neu erfasst wurden.

Prüfen Sie Ihre steuerrelevanten Änderungen sorgfältig, um festzustellen, ob eine Korrektur Ihrer bereits übermittelten Umsatzsteuer-Voranmeldung erforderlich ist 🔍

Eine Berichtigung ist zum Beispiel dann notwendig, wenn Sie nachträglich einen Beleg für einen bereits gemeldeten Zeitraum erfassen und sich dadurch Ihre gemeldete Zahllast verändert.


Falls Ihnen die Einschätzung schwerfällt, holen Sie sich am besten Unterstützung von Ihrer Steuerberatung.

Wenn Sie keine berichtigte USt-VA einreichen möchten, können Sie die entsprechenden Einträge zu steuerrelevanten Änderungen auswählen und oben rechts über den Button "Einträge ausblenden" aus der Liste entfernen.

👉 Bitte beachten Sie, dass ausgeblendete Einträge nicht wieder eingeblendet werden können.


Berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung: so funktioniert die Übermittlung

Um eine berichtigte USt-VA einzureichen, können Sie den betroffenen Zeitraum einfach nochmal übermitteln.

Wir erkennen automatisch im Hintergrund, dass es sich bei der erneuten Meldung des Zeitraums um eine korrigierte Meldung handelt.

Navigieren Sie über den Menüpunkt "Buchhaltung" zu "Steuerliche Meldungen".

Klicken Sie innerhalb der Übersicht für die Umsatzsteuer-Voranmeldung auf die Schaltfläche "Übermittlung vorbereiten".

Wählen Sie den bereits übermittelten Voranmeldungszeitraum aus.

Es erscheint eine Vorschau, in der alle Änderungen zur ursprünglichen Meldung deutlich hervorgehoben sind. Unten rechts sehen Sie außerdem die berechnete Differenz zur bisherigen Übermittlung.

Sobald Sie alles geprüft haben, können Sie die Daten über den Button "Daten bestätigen" freigeben – damit werden auch alle Buchungen für den ausgewählten Meldezeitraum festgeschrieben.

Bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben und Ihre Berechtigung zur Übermittlung der USt-V, indem Sie den Schalter unten links aktivieren.

Klicken Sie abschließend auf der rechten Seite auf den Button "Übermitteln".

Erhalten wir eine positive Rückmeldung von ELSTER, war Ihre Übermittlung erfolgreich ✔️


Das passiert bei der automatischen Korrekturbuchung

Wenn Sie einen bereits gemeldeten Voranmeldungszeitraum berichtigen, wird die Buchung der vorherigen Meldung automatisch durch eine Generalumkehrbuchung korrigiert 🤩

Das bedeutet: Der Beleg der vorherigen Meldung wird storniert – dabei werden auch bestehende Zahlungszuordnungen automatisch aufgehoben.

👉 Die automatische Stornierung funktioniert nur, wenn der ursprüngliche Beleg für Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung noch vorhanden ist und nicht bereits anderweitig storniert wurde.

Anschließend wird automatisch ein neuer Beleg mit den aktualisierten Beträgen erstellt.

Eventuelle Zahlungen aus der Ursprungsmeldung werden dabei jedoch nicht erneut automatisch zugeordnet.

Wie Sie die korrekte Zuordnung zwischen dem neuen Beleg und den Zahlungen je nach Anwendungsfall vornehmen können, zeigen wir im nächsten Schritt.


Zahlungen korrekt dem neuen Beleg zuordnen

Nach Übermittlung Ihrer berichtigten Meldung müssen abschließend die dazugehörigen Zahlungen aus Ihrer Umsatzliste korrekt dem neuen Beleg zugeordnet werden - so stellen Sie sicher, dass auch die Buchungen stimmen.

Je nach Ergebnis Ihrer berichtigten Meldung unterscheidet sich die Vorgehensweise wie folgt:

Bei einer Nachzahlung 💸

Warten Sie mit der Zuordnung des Belegs, bis Sie in Ihrer Umsatzliste sowohl den Bankumsatz aus der Ursprungsmeldung als auch den zweiten Umsatz (Nachzahlung) aus der berichtigten Meldung sehen.

Wenn Sie dem Finanzamt kein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie den offenen Differenzbetrag aus der berichtigten Meldung zuerst überweisen, bevor Sie die Zuordnung wie beschrieben durchführen können.

  • Öffnen Sie über den Menüpunkt "Finanzen" Ihre "Umsätze".

  • Klicken Sie auf den Bankumsatz der ursprünglichen Zahlung und ordnen Sie den Beleg aus der berichtigten Meldung zu.

  • Da der Belegbetrag höher ist als die ursprüngliche Zahlung, werden Sie nach einem Differenzgrund gefragt. Wählen Sie hier "Teilabgleich" aus.

  • Klicken Sie anschließend auf den Bankumsatz mit der Nachzahlung an das Finanzamt und ordnen Sie auch hier den Beleg aus der berichtigten Meldung zu.

  • Sobald beide Zahlungen dem Beleg zugeordnet sind, ändert sich dessen Zahlstatus vollständig auf "bezahlt".

Bei einer Erstattung 💰

  • Öffnen Sie über den Menüpunkt "Finanzen" Ihre "Umsätze".

  • Klicken Sie auf den Bankumsatz der ursprünglichen Zahlung und ordnen Sie den Beleg aus der berichtigten Meldung zu.

  • Da der Zahlbetrag höher ist als der Gesamtbetrag des Beleges, werden Sie nach einem Differenzgrund gefragt. Wählen Sie hier "Teilabgleich" aus.

  • Der Zahlstatus des Beleges ist nun vollständig "bezahlt".

  • Den noch nicht zugeordneten Restbetrag des Bankumsatzes können Sie jetzt direkt kategorisieren:

Bei EÜR 👉 verwenden Sie die Kategorie: "Umsatzsteuer-Vorauszahlung".


Bei Bilanz 👉 verwenden Sie die Kategorie: "Durchlaufende Posten".

  • Sobald die Erstattung des Finanzamtes in Ihrer Umsatzliste erscheint, kategorisieren Sie den Bankumsatz (je nach Gewinnermittlungsart) auf die gleiche Kategorie, wie zuvor auch den Restbetrag.

Bei einer Umkehr der Belegart 🔄

Das wäre z.B. der Fall, wenn Sie bisher Umsatzsteuer ans Finanzamt leisten mussten und es durch die Berichtigung jetzt von einer Zahllast zu einer Vorsteuererstattung kommt - und umgekehrt.

Ihre Ursprungsmeldung wäre folglich ein Ausgabenbeleg. Der Belegtyp der berichtigten Meldung ist dann aber eine Ausgabenminderung.

Beispiel: Ursprungsmeldung mit Zahllast 100 € wurde über die Bank bezahlt und korrekt abgeglichen. Durch die berichtigte Meldung ist insgesamt eine Erstattung von 40 € zu erwarten. Die Erstattung ist jetzt eingetroffen.

  • Der Ursprungsbeleg wird bei der Berichtigung automatisch storniert. Dabei wird die dazugehörige Zahlungszuordnung maschinell gelöst.

  • Die ursprüngliche Zahlung kann dem neuen Beleg nicht zugeordnet werden, da die berichtigte Meldung eine Erstattung von 40 € ausweist.

  • Die ursprüngliche Zahlung (100 €) ist dann je nach Gewinnermittlungsart, wie folgt, direkt zu kategorisieren:

    Bei EÜR 👉 auf die Kategorie Umsatzsteuer-Vorauszahlung


Bei Bilanz 👉 auf die Kategorie Durchlaufende Posten


  • Der Erstattung von 140 € ( bisher bezahlter Betrag von 100 € + darüber hinaus zu erstattende Betrag von 40 €) wird der neue Beleg (40 €) mit Differenzgrund “Teilabgleich” zugeordnet.

  • Der Restbetrag (100€) wird auf dieselbe Kategorie, wie die ursprüngliche Zahlung, direkt zugeordnet. Also Umsatzsteuer-Vorauszahlung bzw. durchlaufende Posten.

  • Hierdurch haben wir erreicht, dass sich die Konten Umsatzsteuer-Vorauszahlung bzw. durchlaufende Posten um den ursprünglichen Anteil ausgleichen (100€). Insgesamt sind betragsmäßig nur noch die 40 € Erstattung gebucht worden. ✅

  • Der Vorgehensweise ist bei dem umgekehrten Fall analog anzuwenden, also wenn Sie zunächst eine Erstattung bekommen haben und durch die Berichtigung insgesamt eine Zahllast entstanden ist.




Originalmeldung nicht mir Lexware Office übermittelt?

Wenn Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) berichtigen möchten, deren Originalmeldung Sie allerdings nicht mit Lexware Office, sondern direkt über ELSTER oder ein anderes Programm übermittelt haben, kann unser System bei einer weiteren Meldung nicht automatisch erkennen, dass es sich dabei um eine berichtigte Meldung handelt.

Technisch wird in diesem Fall eine reguläre Erstmeldung an ELSTER übermittelt.

In der Regel erkennt das Finanzamt jedoch anhand der Datenlage, dass es sich bei der zweiten Meldung vermutlich um eine Korrektur handelt.

Um sicherzustellen, dass Ihre Meldungen korrekt eingeordnet werden, übermitteln Sie sowohl die USt-VA als auch mögliche Berichtigungen einheitlich über Lexware Office.

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