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Wie berichtige ich meine Umsatzsteuervoranmeldung?

Erfahren Sie, wie Sie Ihre berichtigte USt-VA einreichen können und wie Lexware Office Sie bei der Verbuchung unterstützt.

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Verfasst von Diana K.
Heute aktualisiert

💡Die neue Version wird nach und nach an alle Kund:innen ausgerollt.

Sie kennen das bestimmt: Bei der Vielzahl an Geschäftsvorfällen kann es schnell mal passieren, dass ein Beleg vergessen wird oder sich ein Tippfehler einschleicht – zum Beispiel beim Betrag.

Das ist besonders ärgerlich, wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) bereits ans Finanzamt übermittelt haben.

Aber keine Sorge: Mit dem neuen Workflow ist die Abgabe der berichtigten USt-VA einfacher als je zuvor. 🌱

Hier zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre USt-VA ordnungsgemäß berichtigen und sicherstellen, dass alle Änderungen korrekt erfasst sind.


Steuerrelevante Änderungen

Wenn Sie für einen bereits gemeldeten Zeitraum Änderungen/Anpassungen vornehmen, welche Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung beeinflussen, sprechen wir von "steuerrelevanten Änderungen".

Lexware Office protokolliert automatisch alle steuerrelevanten Änderungen, die in Ihrem Account vorgenommen wurden. Einen Überblick finden Sie direkt im Steuerliche Meldungen-Hub:

Hier finden Sie alle Belege und Zahlungen aufgelistet, die in einem bereits gemeldeten Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum im Nachgang bearbeitet oder neu erfasst worden sind.

Eine detaillierte Ansicht finden Sie über "Änderungen anzeigen".

Sofern Sie keine berichtigte USt-VA einreichen möchten, können Sie die einzelnen Einträge für steuerrelevante Änderungen markieren und oben rechts ausblenden.

👉 Bitte beachten Sie, dass ausgeblendete Einträge nicht wieder eingeblendet werden können.

Wir empfehlen, Ihre steuerrelevanten Änderungen genau zu prüfen, um zu beurteilen, ob es sich hierbei um Änderungen handelt, die eine berichtigte Meldung Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt erfordern.

Holen Sie sich hierbei gerne Unterstützung von Ihrer Steuerberatung ein, sofern Ihnen die Einschätzung schwerfällt.

Eine Korrekturmeldung wäre z.B. erforderlich, wenn Sie für einen bereits übermittelten Zeitraum nachträglich einen Beleg erfassen und dieser Einfluss auf Ihre gemeldete Zahllast hat.


Berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung

a.) Übermittlung

Um eine berichtigte USt-VA einzureichen, können Sie den betroffenen Zeitraum einfach nochmal übermitteln.

Wir erkennen automatisch im Hintergrund, dass es sich bei der erneuten Meldung des Zeitraums um eine korrigierte Meldung handelt.

Gehen Sie über den Menüpunkt Buchhaltung auf die Steuerliche Meldungen.

Klicken Sie hier auf "Übermittlung vorbereiten":

Wählen Sie den bereits übermittelten Voranmeldungszeitraum aus:

In der Vorschau werden Ihnen die Änderungen zur Ursprungsmeldung hervorgehoben angezeigt. Unten rechts erhalten Sie zudem die berechnete Differenz zur bisherigen Meldung.

Wenn Sie alles überprüft haben können Sie über "Daten Bestätigen" die Übermittlung anstoßen. Die Buchungen für diesen Zeitraum werden festgeschrieben.

Bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben und Ihre Berechtigung zur Übermittlung der USt-VA unten links:

Und klicken Sie dann rechts auf "Übermitteln".

Erhalten wir ein positives Feedback von Elster hat die Übermittlung geklappt. ✨


b.) Verbuchung

Bei einer Berichtigung desselben Voranmeldungszeitraums wird automatisch eine Generalumkehrbuchung der Buchung der vorausgegangenen Meldung angestoßen. Das bedeutet, dass der Beleg der vorausgegangenen Meldung storniert wird. Hierbei werden auch eventuelle Zahlungszuordnungen aufgehoben.

👉 Das automatisierte Storno gelingt nur, wenn der ursprüngliche Beleg noch vorhanden ist und nicht bereits aus anderen Gründen storniert worden ist.

Im Nachgang wird automatisch der neuen Beleg mit den aktuellen Beträgen erzeugt.

👉 Eventuelle Zahlungen werden nicht automatisch wieder zugeordnet.


c.) Zahlungsabgleich

Nachzahlung 💸

1.) Ordnen Sie den neuen (höheren) Beleg der ursprünglichen Zahlung zu.

Als Differenzgrund wählen Sie "Teilabgleich".

2.) Falls kein Lastschriftverfahren vorhanden: Überweisen Sie nun den Restbetrag/Differenz aus der berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung.

3.) Der teilgezahlte Beleg kann dann der Nachzahlung direkt zugeordnet werden.

Erstattung 💰

1.) Orden Sie den neuen (niedrigeren) Beleg der ursprünglichen Zahlung zu.
Als Differenzgrund wählen Sie "Teilabgleich"

2.) Der nun noch vorhandene Differenzbetrag kann direkt kategorisiert werden.

➡️ EÜR auf die Kategorie: Umsatzsteuer-Vorauszahlung

➡️ Bilanz auf die Kategorie: Durchlaufender Posten

3.) Auf dieselbe Kategorie wird dann auch die erhaltene Erstattung gebucht.

Umkehr der Belegart 🔄

z.B. vorher Ausgabe danach Einnahme/Ausgabenminderung

1.) Die Ursprüngliche Zahlung kann dem neuen Beleg nicht zugeordnet werden.

➡️ EÜR: direkt kategorisieren auf Umsatzsteuer-Vorauszahlung

➡️ Bilanz: direkt kategorisieren auf Durchlaufender Posten

2.) Nach erfolgter Zahlung bzw. Erstattung wird der neue Beleg dieser Zahlung mit Differenzgrund “Teilabgleich” zugeordnet.

Der Rest wird auf die selbe Kategorie gebucht, wie die ursprüngliche Zahlung.



Originalmeldung nicht mir Lexware Office übermittelt?

Sollten Sie bereits eine UStVA nicht mit Lexware Office, sondern mit einer anderen Software - bspw. direkt mit ELSTER - gemeldet haben, kann bei einer Abgabe einer weiteren Meldung in diesem Voranmeldungszeitraum aus Lexware Office heraus, nicht erkannt bzw. eingestellt werden, dass es sich um eine berichtigte Meldung handelt. Technisch wird zunächst eine "ganz normale Erstmeldung" der USt-VA an ELSTER übergeben.

I.d.R. erkennt das Finanzamt nach Erhalt der zweiten Meldung selbstständig, dass es sich vermutlich um eine berichtigte UStVA handelt.

Damit die Einordnung Ihrer Meldungen aber direkt richtig erfolgen kann, empfehlen wir, die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie evtl. Korrekturmeldungen jeweils mit Lexware Office zu übermitteln.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?