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Fehlermeldung "No booking amount"

Verfasst von Johanna

Ursache der Fehlermeldung

Die Fehlermeldung "No booking amount" erscheint, wenn du versuchst, einen zu geringen Centbetrag in der Bank (meistens zwischen 1 und 3 Cent) einem Beleg zuzuordnen.

Aufgrund deiner Ist-Versteuerung versucht das System im Hintergrund die Umsatzsteuer fällig zu buchen.

Der Steueranteil von diesem geringen Centbetrag ist bei 19% Umsatzsteuer abgerundet 0 Cent und dies wird dementsprechend nicht zugelassen.

Aktuell gibt es keinen pauschalen Lösungsweg, um die Buchung korrekt durchzuführen, daher können wir dir hierzu folgende Optionen aufzeigen:

Variante 1: Offenen Centbetrag mit einer privaten Zahlung erfassen

Wechsle in die Belegliste und markiere dort den entsprechenden Beleg.

Diesem wurde ja bereits eine Teilzahlung zugeordnet und ein geringer Centbetrag ist noch offen.

Verwende nun den Button "Zahlung erfassen":

Und erfassen für den offenen Centbetrag eine private Zahlung:

Den Bankumsatz kannst du dann mit Angabe einer entsprechenden Notiz auf "Durchlaufende Posten" kategorisieren:

Gib deiner Steuerberatung einen entsprechenden Hinweis, sodass diese die Buchung außerhalb von Lexware Office korrekt umbuchen kann.


Variante 2: Offenen Centbetrag zuerst als private Zahlung erfassen und erst dann die Bankzahlung zuordnen

Alternativ könntest du auch versuchen, die letzte Bankzuordnung zu deinem Beleg aufzuheben und dann zuerst die private Zahlung auf den entsprechenden Centbetrag zu erfassen:

Anschließend kann die Bankzahlung dann wieder dem Beleg zugeordnet werden.


Variante 3: Offenen Centbetrag auf Skonto buchen

Eine dritte Möglichkeit wäre, dass du ebenfalls die letzte Bankzuordnung zu deinem Beleg aufhebst:

Anschließend ordne die Bankzahlung dann wieder dem Beleg zu.

Da der Gesamtbetrag des Beleges höher ausfällt als der Zahlbetrag, wirst du bei der Zuordnung von Lexware Office nach einem Differenzgrund gefragt. Hier wählst du dann "Skonto" aus.

Den Umsatz in der Bank, der sich auf einen Centbetrag beläuft, kannst du dann - mit Angabe einer Notiz - auf "Zu prüfen" kategorisieren.

💡 Egal für welche der genannten Varianten du dich entscheidest:

Gib in jedem Fall deiner Steuerberatung einen entsprechenden Hinweis, sodass diese den Vorgang korrekt in der Kanzleisoftware umbuchen kann.

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