Bevor Sie einen Beleg erfassen, sollten Sie klären, ob es sich dabei um eine geschäftliche oder betriebliche Bewirtung oder lediglich um eine Aufmerksamkeit handelt.
Sie sind sich unsicher, worin der Unterschied liegt? Dieser Artikel schafft Klarheit: Was sind Bewirtungskosten?
Wissen Sie bereits, um welche Art von Bewirtung es sich handelt?
Dieser Artikel hilft Ihnen, die Bewirtungskosten korrekt zu erfassen.
Bewirtungskosten (mit Geschäftspartnern)
Bei der Bewirtung von Geschäftspartner:innen, d.h. einem Geschäftsessen, wählen Sie bitte die Kategorie Bewirtungskosten (mit Geschäftspartnern). Natürlich können Sie auch unsere Synonymsuche mit Begriffen wie z.B. Geschäftsessen, Kunden, Essen oder ⎼ je nach Kontenrahmen ⎼ das Konto 6640/4650 verwenden.
Wichtig: Das Feld Steuer wird mit 19% vorbelegt - erfassen Sie im Feld Betrag den Bruttobetrag. Die Aufteilung der Kosten in den abziehbaren (70%) und nicht abziehbaren (30%) Anteil erfolgt automatisch.
Das bucht Lexware Office automatisch bei der Kategorie Bewirtungskosten (mit Geschäftspartnern):
Der Ausweis des Steuerbetrages erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung, dort in der Position 66 (Vorsteuer)
Lexware Office nimmt automatisch diese Buchung für Sie vor:
Soll | an | Haben |
6640 SKR04 / 4650 SKR03 |
| 7000 Winzerstüble |
6644 SKR04 / 4654 SKR03 |
| 7000 Winzerstüble |
Hinweis: Sollte sich bei der automatischen Kostenaufteilung in einen abziehbaren (70 %) und einen nicht abziehbaren (30 %) Anteil eine Rundungsdifferenz von maximal einem Cent ergeben, wird diese ebenfalls automatisch berücksichtigt.
Bewirtungskosten (nur Mitarbeiter:innen)
Bei der Bewirtung von Mitarbeiter:innen ist der Anlass betrieblich bedingt.
Hierzu wählen Sie die Kategorie Bewirtungskosten (nur MA).
Es wird der Gesamtbetrag angesetzt. Ein automatischer Belegsplit findet nicht statt.
Bewirtung von Geschäftspartner:innen, Bewirtung von Mitarbeiter:innen, Arbeitnehmerbewirtung, Geschäftsessen