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Wie erfasse ich mein E-Fahrzeug im Anlagevermögen?

Erfahren Sie, wie Sie ein E-Fahrzeug korrekt als Anlagegut anlegen und wie Sie bereits erfasste E-Fahrzeuge nachträglich als solches kennzeichnen, um die Zeile 47 in der EÜR korrekt auszuweisen

Verfasst von Diana

Ein Elektrofahrzeug schont nicht nur die Umwelt, sondern bietet zudem attraktive steuerliche Vorteile. Eines davon sind die Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.

Mit dem Investitions-Booster hat die Bundesregierung zuletzt Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft eingeführt. Besonders relevant für neu angeschaffte
E-Autos ist die neue Turboabschreibung für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Dank dieser Förderung kannst du einen erheblichen Teil der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich absetzen. Das entlastet deine Liquidität und sorgt dafür, dass sich Investitionen in E-Mobilität schneller auszahlen.

In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du dein E-Fahrzeug in Lexware Office erfasst und dabei die gewünschte Abschreibungsmethode hinterlegen kannst.
Du findest außerdem eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du ein bereits als Anlage erfasstes Fahrzeug nachträglich anpassen kannst, damit die Kennzeichnung im EÜR-Formular korrigiert wird.

So stellst du sicher, dass die korrekten Abschreibungsbuchungen vorgenommen und alle notwendigen Angaben in deiner Buchhaltung berücksichtigt werden.


Neu: ✨Die Zeile 47 für E-Fahrzeuge in der EÜR richtig ausweisen

Das Finanzamt benötigt in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) eine spezifische Angabe darüber, ob ein Elektrofahrzeug (E-Auto) im Betriebsvermögen vorhanden ist.

Diese Information ist entscheidend für die Gewährung steuerlicher Vorteile wie der Turboabschreibung oder der reduzierten Besteuerung der Privatnutzung (0,5 %- bzw. 0,25 %-Methode).

Du findest diese Abfrage (über Buchhaltung > Einnahmenüberschussrechnung) im Reiter Anlagenverzeichnis zur EÜR an folgender Stelle:

  • Zeile 47, Kennziffer 407

  • Bezeichnung: „Es ist mindestens ein Elektro- oder extern aufladbares Hybridfahrzeug vorhanden.“

Unser System orientiert sich für die Kennzeichnung der Zeile 47 in der EÜR am Fahrzeugtyp, den du bei Erfassung der Anlage angeben kannst.

Diese Angabe kann also nur in der Anlagenverwaltung gemacht werden.


Den richtigen Fahrzeugtyp auswählen

Um sicherzustellen, dass die Zeile 47 "Es ist mindestens ein Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug vorhanden" in der EÜR korrekt mit "Ja" oder "Nein" ausgefüllt wird, muss bei Erfassung der Anlage der passende Fahrzeugtyp angegeben werden.

Um die Zeile 47 mit "Ja" zu kennzeichnen, wähle:

  • Plug-in-Hybrid (PHEV)

  • oder Elektrofahrzeug (BEV)

Bei diesen beiden Fahrzeugtypen, erkennt unser System automatisch, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt und kennzeichnet die Zeile 47 in der EÜR mit "Ja".

Um die Zeile 47 mit "Nein" zu kennzeichnen, wähle:

  • Sonstiges Fahrzeug

Dieser Fahrzeugtyp wird für reguläre PKWs (kein E-Fahrzeug) verwendet. Durch diese Auswahl wird die Angabe in der Zeile 47 der EÜR automatisch auf "Nein" gesetzt.

Welchen Fahrzeugtyp du auswählen musst, um die korrekte Kennzeichnung zu erreichen, erfährst du in der folgenden Anleitung.


Schritt-für-Schritt-Anleitung: So erfasst du dein E-Fahrzeug im Anlagenverzeichnis

1. Ausgabenbeleg erfassen:

  • Erfasse den Kaufbeleg für dein E-Auto in der Belegerfassung.

  • Nutze die Kategorie "KFZ".

2. Anlage erfassen:

  • Sobald du den Beleg speicherst, wirst du gefragt, ob du diese Ausgabe als Anlage anlegen möchtest. Bestätige das über "Jetzt erfassen".

3. Abschreibungsmethode wählen:

  • In der Erfassungsmaske kannst du die gewünschte Abschreibungsmethode hinterlegen.

  • Um von den Vorteilen der steuerlichen Förderung zu profitieren, wähle für die Turboabschreibung die Methode „Turbo-AfA E-Fahrzeuge (2025-2027)“ aus.

  • Solltest du die Turboabschreibung nicht nutzen, kannst du dein E-Fahrzeug auch linear oder degressiv abschreiben.

👉 Beachte: Die Turboabschreibung (Turbo-AfA) gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die zwischen 2025 und 2027 angeschafft wurden.

4. Fahrzeugtyp definieren (wichtig für korrekte Kennzeichnung der Zeile 47):

  • Wähle im Feld „Fahrzeugtyp“ rechts neben der Abschreibungsmethode eine der folgenden Optionen: Plug-in-Hybrid (PHEV) oder Elektrofahrzeug (BEV)

  • Durch Auswahl des passenden Fahrzeugtyps, erkennt unser System automatisch, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt und kennzeichnet die Zeile 47 in der EÜR mit "Ja".

  • Handelt es sich bei deinem Fahrzeug um einen regulären PKW (kein E-Fahrzeug) wähle den Fahrzeugtyp Sonstiges Fahrzeug.

    Durch Auswahl dieses Fahrzeugtyps wird die Angabe in der Zeile 47 der EÜR automatisch auf "Nein" gesetzt.

  • Klicke auf den grünen Button "Änderungen speichern", um die Anlage zu speichern.

5. Abschreibungsverlauf prüfen:

  • In der Tabelle mit den Details zum Abschreibungsverlauf kannst du in der dritten Spalte deine Abschreibungsbeträge und Buchwerte nachvollziehen.


Korrektur: Wie kann ich die Abschreibungsmethode und den Fahrzeugtyp nachträglich ändern, damit die EÜR-Zeile 47 richtig gekennzeichnet wird?

Falls du ein E-Fahrzeug bereits erfasst hast, ohne die korrekte Abschreibungsmethode (z.B. Turbo-AfA) zu hinterlegen oder nicht den passenden Fahrzeugtyp angegeben hast, um die Zeile 47 in der EÜR richtig mit "Ja" oder "Nein" auszuweisen, kannst du die Anlage über einen Workaround korrigieren.

Gehe dazu bitte Schritt für Schritt vor:

1. Anlage stornieren:

  • Öffne die Anlagenverwaltung (über den Menüpunkt Buchhaltung > Anlagen)

  • Wähle das betroffene Fahrzeug in der Übersicht aus.

  • Klicke auf "Anlage stornieren".


2. Stornogrund notieren:

  • Gib im Notizfeld einen klaren Grund an, um den Vorgang transparent zu halten (z. B. „Korrektur zur Erfassung der Turbo-AfA / des Fahrzeugtyps“).

  • Damit werden alle bisherigen Abschreibungsbuchungen storniert.

3. Anlage erneut erfassen:

  • Öffne den ursprünglichen Ausgabenbeleg des Fahrzeugs in deiner Belegliste und wähle erneut „Anlage erfassen“.

4. Abschreibungsmethode wählen:

  • Erfasse die Anlage neu und wähle deine bevorzugte Abschreibungsmethode (z. B. linear, degressiv oder Turbo-AfA) aus.

5. Fahrzeugtyp korrekt wählen:

  • Wähle im Feld „Fahrzeugtyp“ rechts neben der Abschreibungsmethode eine der folgenden Optionen: Plug-in-Hybrid (PHEV) oder Elektrofahrzeug (BEV)

  • Durch Auswahl des passenden Fahrzeugtyps, erkennt unser System automatisch, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt und kennzeichnet die Zeile 47 in der EÜR mit "Ja".

  • Handelt es sich bei deinem Fahrzeug um einen regulären PKW (kein E-Fahrzeug) wähle den Fahrzeugtyp Sonstiges Fahrzeug.

  • Durch Auswahl dieses Fahrzeugtyps wird die Angabe in der Zeile 47 der EÜR automatisch auf "Nein" gesetzt.

  • Klicke auf den grünen Button "Änderungen speichern", um die Anlage zu speichern.


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