Ein Elektrofahrzeug schont nicht nur die Umwelt, sondern bietet zudem attraktive steuerliche Vorteile. Eines davon sind die Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.
Mit dem Investitions-Booster hat die Bundesregierung zuletzt Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft eingeführt. Besonders relevant für die Anlagenbuchhaltung sind die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie eine neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge („Turbo-AfA“).
Die neue Turboabschreibung für elektrisch betriebene Fahrzeuge setzt starke Impulse für eine nachhaltige Mobilität.
Dank dieser Förderung können Sie einen erheblichen Teil der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich absetzen. Das entlastet Ihre Liquidität und sorgt dafür, dass sich Investitionen in E-Mobilität schneller auszahlen.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr E-Fahrzeug in Lexware Office erfassen und dabei die gewünschte Abschreibungsmethode hinterlegen können.
Sie finden außerdem eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie ein bereits als Anlage erfasstes Fahrzeug nachträglich anpassen können, damit die Kennzeichnung in Zeile 47 der EÜR korrigiert wird.
So stellen Sie sicher, dass die korrekten Abschreibungsbuchungen vorgenommen und alle notwendigen Angaben in Ihrer Buchhaltung berücksichtigt werden.
Die Zeile 47 für E-Fahrzeuge in der EÜR richtig ausweisen
Das Finanzamt benötigt in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) eine spezifische Angabe darüber, ob ein Elektrofahrzeug (E-Auto) im Betriebsvermögen vorhanden ist.
Diese Information ist entscheidend für die Gewährung steuerlicher Vorteile wie der Turboabschreibung oder der reduzierten Besteuerung der Privatnutzung (0,5 %- bzw. 0,25 %-Methode).
Sie finden diese Abfrage (über Buchhaltung > Einnahmenüberschussrechnung) im Reiter Anlagenverzeichnis zur EÜR an folgender Stelle:
Zeile 47, Kennziffer 407
Bezeichnung: „Es ist mindestens ein Elektro- oder extern aufladbares Hybridfahrzeug vorhanden.“
Unser System orientiert sich für die Kennzeichnung der Zeile 47 in der EÜR am Fahrzeugtyp, den Sie bei Erfassung der Anlage angeben können.
Diese Angabe kann also nur in der Anlagenverwaltung gemacht werden.
Den richtigen Fahrzeugtyp auswählen
Um sicherzustellen, dass die Zeile 47 "Es ist mindestens ein Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug vorhanden" in der EÜR korrekt mit "Ja" oder "Nein" ausgefüllt wird, muss bei Erfassung der Anlage der passende Fahrzeugtyp angegeben werden.
Um die Zeile 47 mit "Ja" zu kennzeichnen, wählen Sie:
Plug-in-Hybrid (PHEV)
oder Elektrofahrzeug (BEV)
Bei diesen beiden Fahrzeugtypen, erkennt unser System automatisch, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt und kennzeichnet die Zeile 47 in der EÜR mit "Ja".
Um die Zeile 47 mit "Nein" zu kennzeichnen, wählen Sie:
Sonstiges Fahrzeug
Dieser Fahrzeugtyp wird für reguläre PKWs (kein E-Fahrzeug) verwendet. Durch diese Auswahl wird die Angabe in der Zeile 47 der EÜR automatisch auf "Nein" gesetzt.
Welchen Fahrzeugtyp Sie auswählen müssen, um die korrekte Kennzeichnung zu erreichen, erfahren Sie in der folgenden Anleitung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So erfassen Sie Ihr E-Fahrzeug im Anlagenverzeichnis
1. Ausgabenbeleg erfassen:
Erfassen Sie den Kaufbeleg für Ihr E-Auto in der Belegerfassung.
Nutzen Sie die Kategorie "KFZ".
2. Anlage erfassen:
Sobald Sie den Beleg speichern, werden Sie gefragt, ob Sie diese Ausgabe als Anlage anlegen möchten. Bestätigen Sie das über "Jetzt erfassen".
3. Abschreibungsmethode wählen:
In der Erfassungsmaske können Sie die gewünschte Abschreibungsmethode hinterlegen.
Um von den Vorteilen der steuerlichen Förderung zu profitieren, wählen Sie für die Turboabschreibung die Methode „Turbo-AfA E-Fahrzeuge (2025-2027)“ aus.
Sollten Sie die Turboabschreibung nicht nutzen, können Sie Ihr E-Fahrzeug auch linear oder degressiv abschreiben.
👉 Beachten Sie: Die Turboabschreibung (Turbo-AfA) gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die zwischen 2025 und 2027 angeschafft wurden.
4. Fahrzeugtyp definieren (wichtig für korrekte Kennzeichnung der Zeile 47):
Wählen Sie im Feld „Fahrzeugtyp“ rechts neben der Abschreibungsmethode eine der folgenden Optionen: Plug-in-Hybrid (PHEV) oder Elektrofahrzeug (BEV)
Durch Auswahl des passenden Fahrzeugtyps, erkennt unser System automatisch, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt und kennzeichnet die Zeile 47 in der EÜR mit "Ja".
Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen regulären PKW (kein E-Fahrzeug) wählen Sie den Fahrzeugtyp Sonstiges Fahrzeug.
Durch Auswahl dieses Fahrzeugtyps wird die Angabe in der Zeile 47 der EÜR automatisch auf "Nein" gesetzt.
Klicken Sie auf den grünen Button "Änderungen speichern", um die Anlage zu speichern.
5. Abschreibungsverlauf prüfen:
In der Tabelle mit den Details zum Abschreibungsverlauf können Sie in der dritten Spalte Ihre Abschreibungsbeträge und Buchwerte nachvollziehen.
Korrektur: Wie kann ich die Abschreibungsmethode und den Fahrzeugtyp nachträglich ändern, damit die EÜR-Zeile 47 richtig gekennzeichnet wird?
Falls Sie ein E-Fahrzeug bereits erfasst haben, ohne die korrekte Abschreibungsmethode (z.B. Turbo-AfA ) zu hinterlegen oder nicht den passenden Fahrzeugtyp angegeben haben, um die Zeile 47 in der EÜR richtig mit "Ja" oder "Nein" auszuweisen, können Sie die Anlage über einen Workaround korrigieren.
Gehen Sie dazu bitte Schritt für Schritt vor:
1. Anlage stornieren:
Öffnen Sie die Anlagenverwaltung (über den Menüpunkt Buchhaltung > Anlagen)
Wählen Sie das betroffene Fahrzeug in der Übersicht aus.
2. Stornogrund notieren:
Geben Sie im Notizfeld einen klaren Grund an, um den Vorgang transparent zu halten (z. B. „Korrektur zur Erfassung der Turbo-AfA / des Fahrzeugtyps“).
Damit werden alle bisherigen Abschreibungsbuchungen storniert.
3. Anlage erneut erfassen:
Öffnen Sie den ursprünglichen Ausgabenbeleg des Fahrzeugs in Ihrer Belegliste und wählen Sie erneut „Anlage erfassen“.
4. Abschreibungsmethode wählen:
Erfassen Sie die Anlage neu und wählen Ihre bevorzugte Abschreibungsmethode (z. B. linear, degressiv oder Turbo-AfA) aus.
5. Fahrzeugtyp korrekt wählen:
Wählen Sie im Feld „Fahrzeugtyp“ rechts neben der Abschreibungsmethode eine der folgenden Optionen: Plug-in-Hybrid (PHEV) oder Elektrofahrzeug (BEV)
Durch Auswahl des passenden Fahrzeugtyps, erkennt unser System automatisch, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt und kennzeichnet die Zeile 47 in der EÜR mit "Ja".
Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen regulären PKW (kein E-Fahrzeug) wählen Sie den Fahrzeugtyp Sonstiges Fahrzeug.
Durch Auswahl dieses Fahrzeugtyps wird die Angabe in der Zeile 47 der EÜR automatisch auf "Nein" gesetzt.
Klicken Sie auf den grünen Button "Änderungen speichern", um die Anlage zu speichern.











