Die Bundesregierung fördert Investitionen und schafft neue Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter und Elektrofahrzeuge.
Worum geht es?
Mit dem Investitions-Booster hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft eingeführt. Besonders relevant für die Anlagenbuchhaltung sind die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie eine neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge.
💡 Unternehmen können so steuerliche Vorteile für Investitionen, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 getätigt werden, optimal nutzen.
Was sind Abschreibungen?
Abschreibungen ermöglichen es Unternehmen, die Anschaffungskosten ihrer Wirtschaftsgüter über deren Nutzungsdauer hinweg steuerlich geltend zu machen. Die neuen Regelungen – wie die degressive Abschreibung und die spezielle Förderung für Elektrofahrzeuge – bieten ab Juli 2025 zusätzliche Anreize.
Degressive Abschreibung mit bis zu 3-fachem Satz
Im Rahmen der degressiven Abschreibung können Unternehmen bis zum 3-fachen Satz der linearen Abschreibung geltend machen.
Das bedeutet höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Nutzungsjahren.
Lexware Office berechnet die Abschreibungen automatisch und stellt Ihnen den Abschreibungsverlauf übersichtlich dar.
Turbo-Abschreibung für Elektrofahrzeuge
Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge wird eine arithmetisch-degressive Abschreibung eingeführt. Dabei werden die Abschreibungen nach festen Prozentsätzen je Nutzungsjahr berechnet. Diese Methode ermöglicht besonders hohe Abschreibungen im ersten Nutzungsjahr und sinkende Prozentsätze in den Folgejahren.
Abschreibungsmethode:
Jahr 1: 75 %
Jahr 2: 10 %
Jahr 3 & 4: 5 %
Jahr 5: 3 %
Jahr 6: 2 %
Die Gesamtdauer der Abschreibung beträgt 6 Jahre.
Lexware Office integriert diese Funktion speziell unter der Bezeichnung „Turbo-AfA E-Fahrzeuge (2025-2027)“ für den Anlagentyp PKWs.
📖 Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen: