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Verbesserte Abschreibungen ab 2025 mit dem Investitions-Booster

Informationen zu den neuen Abschreibungsmöglichkeiten in Lexware Office

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Verfasst von Jan B.
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Die Bundesregierung fördert Investitionen und schafft neue Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter und Elektrofahrzeuge.


Worum geht es?

Mit dem Investitions-Booster hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft eingeführt. Besonders relevant für die Anlagenbuchhaltung sind die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie eine neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge.

💡 Unternehmen können so steuerliche Vorteile für Investitionen, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 getätigt werden, optimal nutzen.


Was sind Abschreibungen?

Abschreibungen ermöglichen es Unternehmen, die Anschaffungskosten ihrer Wirtschaftsgüter über deren Nutzungsdauer hinweg steuerlich geltend zu machen. Die neuen Regelungen – wie die degressive Abschreibung und die spezielle Förderung für Elektrofahrzeuge – bieten ab Juli 2025 zusätzliche Anreize.

Degressive Abschreibung mit bis zu 3-fachem Satz

  • Im Rahmen der degressiven Abschreibung können Unternehmen bis zum 3-fachen Satz der linearen Abschreibung geltend machen.

  • Das bedeutet höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Nutzungsjahren.

Lexware Office berechnet die Abschreibungen automatisch und stellt Ihnen den Abschreibungsverlauf übersichtlich dar.


Turbo-Abschreibung für Elektrofahrzeuge

Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge wird eine "arithmetisch-degressive Abschreibung" eingeführt. Dabei werden die Abschreibungen nach festen Prozentsätzen je Nutzungsjahr berechnet. Diese Methode ermöglicht besonders hohe Abschreibungen im ersten Nutzungsjahr und sinkende Prozentsätze in den Folgejahren. Die Gesamtdauer der Abschreibung beträgt 6 Jahre.

Abschreibungsjahr

Abschreibungsprozentsatz

Jahr 1

75 %

Jahr 2

10 %

Jahr 3

5 %

Jahr 4

5 %

Jahr 5

3 %

Jahr 6

2 %

Wie kann ich die Turbo- Abschreibung für mein E-Auto erfassen?

Erfassen Sie den Kaufbeleg für Ihr E-Auto in der Belegerfassung.

Nutzen Sie die Kategorie "KFZ".

Sobald Sie den Beleg speichern werden Sie gefragt, ob Sie diese Ausgabe als Anlage anlegen möchten. Bestätigen Sie das über "Jetzt erfassen":

In der Anlagenerfassungsmaske können Sie die gewünschte Abschreibungsmethode hinterlegen. Hier wählen Sie für die Turboabschreibung die Methode „Turbo-AfA E-Fahrzeuge (2025-2027)“:

In der rechten Tabelle können Sie dann Ihre Abschreibungsbeträge und Buchwerte nachvollziehen:

✨ Durch die Erfassung der Turboabschreibung wird die neue Zeile 47 in der AVEÜR (Anlagenverzeichnis zur EÜR) automatisch angesprochen.

Dadurch wird die Abfrage "Es ist mindestens ein Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug vorhanden" mit "Ja" beantwortet.


📖 Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:

Hat dies Ihre Frage beantwortet?