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Verification of Payee

Abgleich bei Überweisungen zwischen dem Namen des Zahlungsempfängers und dessen IBAN

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Verfasst von Maria L.
Heute aktualisiert

Einführung der Verification of Payee (VoP) – Einfach erklärt

Ab dem 9. Oktober 2025 wird die Verification of Payee (VoP) im SEPA-Zahlungsverkehr verpflichtend. Dieses Verfahren prüft automatisch, ob der Empfängername und die IBAN bei Überweisungen übereinstimmen. Ziel ist es, Tippfehler zu vermeiden, Betrugsfälle zu reduzieren und den Zahlungsverkehr sicherer zu machen.


Was bedeutet das für Sie?

  • Wer ist betroffen?
    Die Regelung betrifft alle Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler sowie Privatpersonen im SEPA Raum – unabhängig davon, welche Bank oder Bankinglösung genutzt wird.

  • Wie funktioniert VoP?
    Nach Eingabe des Empfängernamens und der IBAN erfolgt eine automatische Prüfung innerhalb weniger Sekunden:

    Wir kontaktieren die Bank des Empfängers und übermitteln Empfängernamen und IBAN und erhalten als Rückantwort das Ergebnis der Prüfung.

    Dieses wird in einem einfachen Ampelsystem angezeigt:

🟢 Grün

Alles stimmt überein

Die Zahlung wird wie gewohnt ausgeführt.

🟠 Gelb

Es gibt kleinere Abweichungen (z.B. Schreibfehler)

Die Empfängerbank übermittelt den korrekten Kontoinhabername, den Sie direkt übernehmen können.

Sie können entscheiden, ob Sie die Zahlung trotzdem ausführen oder korrigieren möchten.

🔴 Rot 1

Die Daten stimmen nicht überein

In diesem Fall sollten Sie die Angaben auf der Rechnung überprüfen und

ggf. anpassen.

Sie können entscheiden, ob Sie die Zahlung trotzdem ausführen oder abbrechen möchten.

🔴 Rot 2

Die Bank konnte die Prüfung nicht durchführen / bietet die Prüfung (noch) nicht an

Sie können die Überweisung trotzdem ausführen, es wurde aber keine erfolgreiche Prüfung durchgeführt.


Welche Vorteile bringt VoP mit sich?

  • Mehr Sicherheit: Tippfehler oder falsche Angaben werden frühzeitig erkannt – bevor Zahlungen fehlgeleitet werden können.

  • Weniger Aufwand: Manuelle Prüfungen entfallen größtenteils, was Zeit spart und Kosten reduziert.

  • Vertrauen stärken: Ihre Kunden und Geschäftspartner profitieren von einem zuverlässigeren Zahlungsprozess.


Was passiert bei einer Abweichung?

Bei einer Abweichung haben Sie die Möglichkeit, die Überweisung nochmals zu bearbeiten oder den Vorgang abzubrechen.

Wichtig ist die korrekte Schreibweise des Empfängernamens. Bei diesem handelt es sich um den Inhaber des Bankkontos, welcher nicht in allen Fällen mit dem Firmennamen des Rechnungsstellers überein stimmt.

Bei kleinen Abweichungen (🟠 Gelb) wird Ihnen der korrekte Name angezeigt.

Sie können diese mit einem Klick übernehmen.

Bei größeren Abweichungen (🔴 Rot) sollten Sie die Rechnung genau prüfen ob:

  • diese wirklich echt ist

  • ein getrennter Kontoinhaber genannt wird

Auch wenn ein negatives Ergebnis angezeigt wird (🟠 Gelb oder 🔴 Rot), bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie die Überweisung durchführen möchten. Beachten Sie jedoch: Bei Abweichungen liegt das Risiko einer Fehlüberweisung bei Ihnen! Die Bank übernimmt in solchen Fällen keine Haftung mehr.


Wie bereiten Sie sich optimal vor?

Um Probleme ab Oktober 2025 zu vermeiden, empfehlen wir folgende Maßnahmen:

  • Sorgen Sie dafür, dass der Kontoinhabername (falls abweichend zum Firmennamen) auf allen Rechnungen zusammen mit Ihrer IBAN angegeben ist.

  • Prüfen und aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Lieferantenstammdaten sowie Kundendatenbanken auf korrekte Schreibweisen von Kontoinhaber und IBAN.

  • Informieren Sie Ihre Kunden frühzeitig über diese Änderungen durch einen Hinweis auf Ihren Rechnungen oder in E-Mails.

Beispiel für einen Hinweis: „Bitte stellen Sie sicher, dass Sie als Empfänger bei der Begleichung unserer Rechnung folgenden Namen ein: [Name des Kontoinhabers]“


Stichworte: VoP, Verification of Payee, Iban Überweisung, Überweisung

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