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Wie gebe ich meine Zusammenfassende Meldung ab?

So übermitteln Sie Ihre ZM an die zuständige Stelle

Verfasst von Diana
Vor über einer Woche aktualisiert

Schneller zur Meldung 🚀

Ihr Feedback hat den Unterschied gemacht – wir haben Ihre Anregungen aufgenommen und den Prozess rund um die ZM optimiert.

  • Nur noch ein Klick zum Senden: Mit dem grünen Button wird Ihre Meldung sofort und sicher an die zuständige Behörde übergeben.

  • Individuelle Zeiträume: Sie können sich Ihre Daten auch mit abweichendem Meldezeitraum darstellen lassen.

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein zentraler Bestandteil des Umsatzsteuer-Kontrollverfahrens innerhalb der EU. Darin werden innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen an EU-Firmenkunden (B2B) angegeben.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sowohl Ihre ZM als auch eine berichtigte ZM mühelos übermitteln können.


Zusammenfassende Meldung übermitteln

So übermitteln Sie Ihre Zusammenfassende Meldung in Lexware Office:

1. Umsätze erfassen

Stellen Sie zunächst sicher, dass alle relevanten Umsätze für den Meldezeitraum erfasst wurden.

2. Steuerliche Meldung öffnen

Öffnen Sie über den Menüpunkt "Buchhaltung" den Bereich "Steuerliche Meldung".

3. Übermittlung vorbereiten

Wählen Sie im Bereich der Zusammenfassenden Meldung „Zusammenfassende Meldung öffnen“.

4. Meldezeitraum einstellen

Legen Sie oben rechts den gewünschten Meldezeitraum fest.

5. Umsätze prüfen und die Richtigkeit der Angaben bestätigen

Nachdem Sie die erfassten Umsätze überprüft haben, bestätigen Sie die Korrektheit der Angaben und Ihre Berechtigung zur Übermittlung der ZM durch den entsprechenden Button unten links.

6. Versenden der ZM

Klicken Sie abschließend auf „Übermitteln“ um die ZM zu versenden.
Dadurch werden alle Buchungen des betroffenen Zeitraums festgeschrieben.



Sobald ein positives Feedback von Elster eingeht, gilt die Übermittlung als erfolgreich und Sie erhalten eine Bestätigung. Über ELSTER wird Ihre ZM dann direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) weitergeleitet.

  • Es werden nur Buchungen in der ZM übermittelt, wenn für den Kontakt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) hinterlegt ist.

  • Stellen Sie außerdem sicher, dass eine USt-IDNr. nicht mehreren Kontakten zugewiesen ist.


Berichtigte Zusammenfassende Meldung übermitteln

Sollten nachträgliche Änderungen zu einer bereits übermittelten ZM auftreten (z. B. durch Rechnungskorrekturen), können Sie für den betreffenden Zeitraum eine berichtigte ZM einreichen (analog der UStVa).

Lexware Office erkennt automatisch, wenn für eine Periode schon eine Meldung erfolgt ist, und kennzeichnet nachfolgende Übermittlungen als berichtigte Meldung.

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