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Wie gebe ich meine Zusammenfassende Meldung ab?

So übermitteln Sie Ihre ZM an die zuständige Stelle

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Verfasst von Diana K.
Vor über einer Woche aktualisiert

💡Die neue Version wird nach und nach an alle Kund:innen ausgerollt.

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein zentraler Bestandteil des Umsatzsteuer-Kontrollverfahrens innerhalb der EU. Darin werden innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen an EU-Firmenkunden (B2B) angegeben.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sowohl Ihre ZM als auch eine berichtigte ZM mühelos übermitteln können.


Zusammenfassende Meldung übermitteln

So übermitteln Sie Ihre Zusammenfassende Meldung in Lexware Office:

1. Umsätze erfassen

Stellen Sie zunächst sicher, dass alle relevanten Umsätze für den Meldezeitraum erfasst wurden.

2. Steuerliche Meldung öffnen

Öffnen Sie über den Menüpunkt "Buchhaltung" den Bereich "Steuerliche Meldung".

3. Übermittlung vorbereiten

Wählen Sie im Bereich der Zusammenfassenden Meldung „Übermittlung vorbereiten“.

4. Meldezeitraum einstellen

Legen Sie oben rechts den gewünschten Meldezeitraum fest.

5. Umsätze prüfen und bestätigen

Überprüfen Sie in der Vorschau die erfassten Umsätze und bestätigen Sie diese unten rechts über „Daten bestätigen“. Alle Buchungen des Zeitraums werden dadurch festgeschrieben.

6. Richtigkeit der Angaben bestätigen

Bestätigen Sie die Korrektheit der Angaben und Ihre Berechtigung zur Übermittlung der ZM durch den entsprechenden Button unten links.

7. Versenden der ZM

Klicken Sie abschließend auf „Übermitteln“. Sobald ein positives Feedback von Elster eingeht, gilt die Übermittlung als erfolgreich und Sie erhalten eine Bestätigung. Über ELSTER wird Ihre ZM dann direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) weitergeleitet.

💡 Es werden nur Buchungen in der ZM übermittelt, wenn für den Kontakt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) hinterlegt ist. Stellen Sie außerdem sicher, dass eine USt-IDNr. nicht mehreren Kontakten zugewiesen ist.


Berichtigte Zusammenfassende Meldung übermitteln

Sollten nachträgliche Änderungen zu einer bereits übermittelten ZM auftreten (z. B. durch Rechnungskorrekturen), können Sie für den betreffenden Zeitraum eine berichtigte ZM einreichen (analog der UStVa).

Lexware Office erkennt automatisch, wenn für eine Periode schon eine Meldung erfolgt ist, und kennzeichnet nachfolgende Übermittlungen als berichtigte Meldung.

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