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⭐ Homeoffice-Pauschale richtig berücksichtigen

Was bedeutet die Pauschale und wie mache ich sie geltend?

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Verfasst von Mara
Gestern aktualisiert

Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit im Homeoffice ausüben, können Sie die dadurch entstehenden Kosten steuerlich als Pauschale absetzen.

Hier erfahren Sie, wie die Homeoffice-Pauschale funktioniert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung korrekt erfassen.


Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale, seit 2023 offiziell als Tagespauschale bezeichnet, ist ein fester Betrag, den Sie für jeden Arbeitstag im Homeoffice steuerlich geltend machen können.

  • So wird die Pauschale berechnet: Sie können sechs Euro pro Arbeitstag im Homeoffice ansetzen.

  • Maximalbetrag: Der Abzug ist auf einen Höchstbetrag von 1.260 Euro pro Jahr begrenzt.

  • Beispielrechnung: 210 Arbeitstage × 6 Euro/Tag = 1.260 Euro.

Diese erhöhte Tagespauschale von sechs Euro pro Tag können Sie seit der Steuererklärung für das Jahr 2023 anwenden.


Was sind die Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale?

Um die Homeoffice-Pauschale geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend von zu Hause ausüben.

  • Es spielt keine Rolle, ob Sie in einem separaten Arbeitszimmer oder an einem anderen Ort, wie dem Küchentisch, arbeiten.

  • Sie können die Pauschale auch für Tage mit Auswärtstätigkeiten nutzen, solange Sie an diesen Tagen nicht Ihre erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben.

  • Dokumentationspflicht: Sie müssen die Tage, an denen Sie im Homeoffice gearbeitet haben, dokumentieren und auf Nachfrage dem Finanzamt glaubhaft nachweisen können.

  • Die Pauschale ist nur einmal pro Kalendertag absetzbar, auch wenn Sie an diesem Tag für mehrere Arbeitgeber von zu Hause aus tätig waren.

Wichtig: Die Tagespauschale deckt keine Kosten für Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch oder Bürostuhl ab. Diese Ausgaben können Sie zusätzlich als Werbungskosten steuerlich geltend machen.


Wie erfasse ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung 2023?

In Lexware Office ist keine direkte Eingabemaske für die Homeoffice-Pauschale für das Steuerjahr 2023 vorgesehen. Gehen Sie daher bitte wie folgt vor, um die Pauschale manuell in der Anlage EÜR einzutragen.

1. Position für die Homeoffice-Pauschale finden:

  • Tragen Sie den Gesamtbetrag der Pauschale in der Anlage EÜR in Zeile 63, Position 172 („Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“) ein.

2. Betrag berechnen und eintragen:

  • Berechnung: Multiplizieren Sie die Anzahl Ihrer Homeoffice-Tage mit 6 Euro.

  • Eintrag: Geben Sie das Ergebnis in die genannte Position ein.

  • Maximalbetrag beachten: Achten Sie darauf, dass der eingetragene Betrag den Höchstwert von 1.260 Euro nicht überschreitet.

3. Nicht abziehbare Kosten erfassen:

  • Nicht abziehbare Kosten, die im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer stehen, müssen Sie in Zeile 62, Position 162 der Anlage EÜR angeben.

Da diese Einträge außerhalb von Lexware Office vorgenommen werden müssen, können Sie dafür zum Beispiel unseren Partner smartsteuer nutzen.

Hinweis für das Steuerjahr 2024: Seit 2024 gibt es eine eigene Position für die Tagespauschale in der Anlage EÜR. Sie können den Betrag dann in Zeile 66 (Position 163) eintragen.


Wie erfasse ich die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer?

Zusätzlich zur Tagespauschale können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in unserem Wissensartikel: Wie erfasse ich die Kosten für ein Arbeitszimmer?

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