1. Einleitung
Üblicherweise erhalten Sie die steuerliche Identifikationsnummer (kurz: Steuer-ID oder IdNr) eines Mitarbeiters/ einer Mitarbeiterin über den Personalfragebogen, welchen Sie bei Neueinstellungen aushändigen.
2. Wo finden Mitarbeitende die Steuer-ID?
Gelegentlich bleibt das Feld im Fragebogen leer, weil Mitarbeiter:innen die Steuer*-ID nicht gefunden haben. Sie können Mitarbeitenden folgenden Suchhinweis geben, um an diese Angabe zu gelangen:
auf der letzten Lohnsteuerbescheinigung bzw. der letzten Lohn-/Gehaltsabrechnung (vorheriger Arbeitgeber) oder
auf dem letzten Einkommensteuerbescheid.
3. Keine ID gefunden - was jetzt?
Falls Mitarbeiter:innen angeben, dass die Steuer ID unbekannt ist oder verlegt wurde, sollten diese möglichst schnell ermittelt werden. Ihre Mitarbeiter:in kann über die folgende Webseite Hilfe erhalten: Bundeszentralamt für Steuern.
4. Kann es sein, dass ein:e Mitarbeiter:inn (noch) keine Steuer-ID hat?
Das sollte die absolute Ausnahme sein. Denn sie wird für Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland ab Geburt oder Zuzug vergeben.
So wird zum Beispiel auch bei Geflüchteten Menschen / Flüchtlingen die Steuer-ID durch die zuständige Meldebehörde des Unterbringungsorts schon bei der Einreise angestoßen. Das örtlich zuständige Finanzamt sollte normalerweise weiterhelfen können.
5. Was tun, wenn bis zur Abrechnung keine Steuer-ID vorliegt?
Da Sie ohne Steuer-ID keine Monatsabrechnung durchführen können, löschen Sie bitte den unvollständig angelegten Mitarbeiter, um alle anderen Mitarbeiter abrechnen zu können.
Die Löschung des Mitarbeitenden nehmen Sie in den Mitarbeiterstammdaten vor, indem Sie “Löschen” hinten rechts bei den 3 Punkten auswählen.
Sobald Ihnen die fehlenden Daten vorliegen, legen Sie den Mitarbeiter erneut an und wählen ein Eintrittsdatum des aktuellen Abrechnungsmonats.
Geben Sie mir dann bitte das korrekte Eintrittsdatum durch. Sollte es sich um einen Stundenlohnempfänger handeln, teilen Sie mir bitte auch die Anzahl der geleisteten Stunden im Eintrittsmonat mit.
Wir unterstützen Sie dann im Support von Lexware Office Lohn & Gehalt bezüglich des rückwirkenden Eintritts und der damit erforderlichen Korrekturabrechnung.