Wer eine GmbH oder UG gründet, braucht früh ein Geschäftskonto: Erst wenn das Stammkapital auf ein Konto der Gesellschaft in Gründung eingezahlt und nachgewiesen ist, kann die Eintragung ins Handelsregister erfolgen. Bei der GmbH müssen dafür mindestens 12.500,00 € eingezahlt sein, bei der UG das volle im Vertrag festgelegte Stammkapital. Die Einzahlung belegt der Kontoauszug bzw. eine Bankbestätigung, danach kann der Notar den HR-Eintrag beantragen.
Was bedeutet „i. Gr.“ und wo muss ich das angeben?
Mit der notariellen Beurkundung entsteht eine Vor-GmbH/-UG. Bis zur Eintragung ins Handelsregister muss kenntlich machen, dass sie „in Gründung“ ist, also z.B. „Muster GmbH i. Gr.“ im Impressum, auf Angeboten und Verträgen. Der Zusatz ist erforderlich, ohne ihn wäre der Firmengebrauch unzulässig. Nach der Eintragung entfällt er automatisch. Mit dem Lexware Geschäftskonto sind Sie also rechtssicher.
So läuft die Kontoeröffnung bei uns in der Gründungsphase: Schritt für Schritt
Schritt 1: Notartermin & Unterlagen
Gesellschaftsvertrag/Musterprotokoll beurkunden, Geschäftsführer bestellen, Gesellschafterliste erstellen.
Schritt 2: Geschäftskonto für „i. Gr.“ eröffnen
Legitimation der vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer:in) und Angabe der wirtschaftlich Berechtigten nach Geldwäschegesetz. Benötigt werden insbesondere der notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag inkl. Gesellschafterliste, denn unsere Partnerbank muss die GwG-Pflichten (KYC/KYB) erfüllen. Siehe auch: Wie eröffne ich das Lexware Geschäftskonto?
Schritt 3: Stammkapital einzahlen
Einzahlung auf das Lexware Geschäftskonto der Gesellschaft in Gründung die Einzahlung muss je Gesellschafter zuordenbar sein. Der Notar benötigt als Nachweis Kontoauszug/Bankbestätigung. Hier bei hilft gerne unser Banking Support.
Schritt 4: Handelsregistereintrag beantragen
Nach Kapitalnachweis meldet der Notar die Gesellschaft beim Registergericht an. Mit Eintragung wird aus der Vor-GmbH/UG die „vollwertige“ GmbH/UG.
Schritt 5: Nachreichen & Umstellung
Die HR-Nummer muss nun noch innerhalb von Lexware Office angegeben werden, damit beim Konto der Zusatz "i. Gr." entfällt.
Unterlagen-Check (vor und nach Eintragung)
Vor dem HR-Eintrag:
– Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll
– Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG)
– Geschäftsführerbestellung/Vertretungsregelung
– Gültige Ausweisdokumente aller Vertretungsberechtigten
– Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten (UBO)
– (falls vorhanden) Notarielle HR-Anmeldung als Vorab-Nachweis
Nach dem HR-Eintrag nachreichen/aktualisieren:
– Handelsregisterauszug (HR-Nummer)
– Gewerbeanmeldung/Steuer-ID je nach Tätigkeit
– Transparenzregister-Eintragung (sofern meldepflichtig)
Besonderheiten zur Einzahlung des Stammkapitals
Die Einzahlung muss der Gesellschaft zur freien Verfügung stehen. Ein Sperrkonto ist nicht erforderlich. Die Mittel dürfen für Gründung/Anlaufkosten verwendet werden, entscheidend ist der Einzahlungsnachweis für den Notar. Achten Sie darauf, dass jede Einlage dem jeweiligen Gesellschafter eindeutig zugeordnet ist.
Häufige Stolpersteine und wie Sie sie vermeiden
– Fehlender „i. Gr.“-Zusatz im Außenauftritt: Bis zur Eintragung Pflicht, sonst unzulässiger Firmengebrauch.
– Falsche/unklare Kapitalzuordnung: Überweisen Sie aus Gesellschafter-Konten mit sauberem Verwendungszweck, damit die Zuordnung je Anteil klar ist.
– UG-Sacheinlage geplant: Bei der UG nicht erlaubt,bitte Bargründung. Industrie- und Handelskammer
– UBO/Transparenzregister übersehen: Wirtschaftlich Berechtigte sind im Onboarding anzugeben, ggf. Meldepflicht im Transparenzregister beachten. BaFinBVA
Rechtliche Pflichtangaben & Haftung vor Eintragung
Vor Eintragung haftet die Vorgesellschaft, in Ausnahmefällen können Handelnde/Gesellschafter persönlich haften. Mit der Eintragung gehen die Verbindlichkeiten auf die GmbH/UG über, die Haftung beschränkt sich dann auf das Gesellschaftsvermögen. Achten Sie auf korrekte Firmenbezeichnung und Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen, um Zwangsgelder zu vermeiden.
Speziell für die UG i. Gr.
Die UG muss ihr Stammkapital vollständig vor Eintragung einzahlen und jährlich 25 % des (bereinigten) Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis 25.000,00 € erreicht sind. Erst mit Kapitalerhöhung und HR-Eintragung darf die Firma in „GmbH“ geändert werden.
Die häufigsten Fragen
Wer darf das Konto eröffnen?
Die vertretungsberechtigten Geschäftsführer:innen laut Bestellungsurkunde/Gesellschaftsvertrag. Unsere Partnerbank prüft Identität, Vertretung und wirtschaftlich Berechtigte nach GwG und stellt ggf. Rückfragen. BaFin
Brauche ich schon eine HRB-Nummer?
Nein. In der Gründungsphase genügt die notarielle HR-Anmeldung/Gründungsdokumente, der HR-Auszug wird nachgereicht. Deutschland startet
Darf ich das eingezahlte Kapital sofort nutzen?
Ja, es muss zur freien Verfügung der Geschäftsführung stehen. Entscheidend ist, dass die Einzahlung vor dem HR-Antrag nachgewiesen wurde. gmbh-gruenden.notar.de
Welche Dokumente verlangt die Bank typischerweise?
Identifizierung der Vertretungsberechtigten Personen, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, HR-Anmeldung/-Auszug und UBO-Angaben; je nach Konstellation weitere Unterlagen.
Sollten Sie Fragen rund um das Lexware Geschäftskonto haben, zögern Sie bitte nicht, unseren Banking-Support zu kontaktieren.